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Archiv

Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Archivs ist das Archivgesetz vom 16. März 2010, das die Träger der kommunalen Selbstverwaltung, also die Städte und Gemeinden, verpflichtet, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren. Archivgut sind alle, nach Ablauf der Verwahrungs- und Aufbewahrungsfristen in das Archiv übernommenen archivwürdigen Unterlagen. Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Wissenschaft und Forschung, historisch-politische Bildung, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Institutionen oder Dritte zukommt.

Neben dem Schriftgut der Stadtverwaltung und der städtischen Einrichtungen legt das Stadtarchiv bestandsergänzende Sammlungen städtischer und nichtstädtischer Herkunft oder Ursprungs an, unter anderem stadt- und regionalgeschichtliche Publikationen, Zeitschriften, Fotos, Zeitungen, Plakate und audiovisuelle Medien. Die Zusammenführung von Archiv- und Sammlungsgut, Deposita und Nachlässen ermöglicht eine bestmögliche Verfügbarkeit an zuverlässigen und überprüfbaren Informationen und privilegiert das Stadtarchiv als einzigartige Dokumentationsstelle und Quellenfundus. Die Arbeit der Archive ganz allgemein steht vor einem nachhaltigen Veränderungsprozess (Stichworte: Digitalisierung, elektronische Aktenführung pp.).

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aktuelles

Entwurf des Konzeptes zur Entwicklung der Bildenden Kunst / Kunst im öffentlichen Raum wird beraten [mehr …]

Ihre Beteiligung

Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme an den Teilprojekt-Workshops der ersten Phase im KEP-Prozess ist inzwischen abgelaufen. Sollte nach Beginn der Workshop-Phase noch Interesse an einer Beteiligung bestehen, so wenden Sie sich bitte telefonisch an den Fachbereich Kultur und Sport der Stadt Gütersloh. Der Fachbereich berät Sie gerne über die Möglichkeiten Ihrer Beteiligung unter [mehr …]

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Stadt Gütersloh
Fachbereich Kultur und Sport
Friedrichstraße 10
33330 Gütersloh
Telefon (0 52 41) 82-23 66
E-Mail kep.guetersloh@gt-net.de
www.guetersloh.de